• en
  • de

Stadt Wismar, Seehafen Wismar und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern blockieren weiter jeden Lösungsansatz – UWA-Logistik hat nun Klage eingereicht.

Update Januar 2022:

Nachdem unsere Bemühungen im Jahr 2020, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne jedes Gegenangebot abgelehnt wurden, haben wir im Dezember 2020 Mahnbescheid beantragt – zunächst über den Teilbetrag, der laut Vertrag geschuldet ist, wenn die Feldarbeiten abgeschlossen sind. Die Feldarbeiten sind nachweislich längst abgeschlossen.

Der Seehafen hat den Anspruch, dies vom LAKD bestätigt zu bekommen. Diese Bestätigung verweigert das LAKD, zuletzt auch ohne Prüfung oder Bewertung der von uns vorgelegten Unterlagen und Nachweise sowie ohne das Angebot zu nutzen, sich selbst vor Ort (am Holzdepot vor Kap Arkona) davon zu überzeugen, dass die Feldarbeiten abgeschlossen sind. Das LAKD stellt die Behauptung auf, es können eine solche Bestätigung aufgrund der vorgelegten Nachweise nicht erstellen. Es geht hier wohlgemerkt nur um die Bestätigung, dass die Feldarbeiten abgeschlossen sind.

Bis heute hat der Auftraggeber (als auch das LAKD) weder einen Mangel gerügt noch uns unter Verzug gesetzt. Mit Bezug auf die fehlende Bestätigung durch das LAKD, welche nicht als Zahlungsvoraussetzung oder als Leistungsabnahme vereinbart ist, verweigert der Auftraggeber, Seehafen Wismar, die Zahlung. Der Auftraggeber wurde ebenfalls aufgefordert, die Leistungsabnahme vorzunehmen. Der Widerspruch ist bisher ansonsten unbegründet.

Im Februar 2021 haben wir uns eine adäquate Rechtsvertretung gesucht und gefunden. Ein derart komplexes Thema sauber aufzuarbeiten bedeutet für einen Anwalt, für den die Unterwasserarchäologie bis dahin recht unbekannt war, eine große Aufgabe. Wir haben das Jahr 2021 benötigt, die Klage fertigzustellen und alle Aspekte des Falls zueinander zu legen und  in ein „Bild“ zu bringen. Die Klage, zunächst nur über die offen Summe aus dem Auftragsangebot, wurde Anfang 2022 zugestellt. Aktuell hoffen wir auf einen zeitnahen Termin zu einer ersten Verhandlung.

Münzenberg/Putgarten im Januar 2022

Der Ursprung des Streits:

Stadt Wismar und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern treiben Spezial-Unternehmen für Unterwasser-Archäologie in die Pleite!

Wismar/Schwerin – aus gegebenem Anlass berichten wir ab heute hier offen über den Ursprung und die laufende Entwicklung im Streit zwischen dem Seehafen Wismar GmbH (SHW), dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LAKD) und unserem Spezial-Unternehmen für Unterwasserarchäologie, der UWA-Logistik GmbH (UWA). Aufgrund der Verweigerung der Auftraggeber SHW als Verursacher der archäologischen Grabung im Seehafen von Wismar und dem LAKD als Landesbehörde und oberster Denkmalschützer, unser Unternehmen so zu bezahlen, wie es vertraglich vereinbart ist und darüber hinaus erforderlich gewordene und erbrachte Leistungen rechtfertigen, droht unserem Unternehmen das Aus.

Unser Unternehmen hat seit der Gründung 2009 weit über 1 Mio. Euro in Boote, Ausrüstungen und die Entwicklung von Grabungs- und Dokumentationstechniken investiert. Die Mittel wurden, soweit diese nicht bereits innerhalb das Unternehmen selbst erwirtschaftet wurden, durch die Gesellschafter aufgebracht, Fremdkredite wurden persönlich verbürgt. Das Unternehmen hat zahlreiche erfolgreiche Unterwasserarchäologische Projekte realisiert. Es ist das einzige, rein auf Unterwasserarchäologie spezialisierte Unternehmen in Deutschland. Mit den eigenen Schiffskapazitäten, Ausrüstungen, Erfahrungen und versierten Unterwasserarchäologen ist das Unternehmen in der Lage, große und bedeutende Unterwasserarchäologische Grabungen auf wissenschaftlich hohem Niveau zu realisieren. Dabei wird den wirtschaftlichen Belangen des Verursachers/Auftraggebers stets Rechnung getragen.

Was geschah?
Der SHW plante einen Erweiterungsbau der Hafenanlagen (2. Bauabschnitt). Die Ansteuerung dieser Anlagen durch größere Schiffe machte es erforderlich, die Seefläche vor der Hafenanlage tiefer zu baggern. Die Sondierung der Seefläche auf die Gefahren von Munitionsfunden (mittels Seevermessung und Baggerarbeiten) brachte im Jahr 2016 alte Holzfragmente zum Vorschein, die Bearbeitungsspuren aufwiesen. Der Bauherr, die SHW, verständigte die zuständige Behörde, das LAKD. Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. Das Projekt wurde zu 75% mit öffentlichen Mitteln bezuschusst – über 30 Mio. Euro. Im Dezember 2018 wurde der Bau fertiggestellt. Der Seehafen Wismar gehört zu 90% der Stadt Wismar und zu 10% dem Land M-V.

„Vorarbeiten für Munitionsbergung“
Auf Anfrage des LAKD im Jahr 2016 wurde dem LAKD ein Kostenangebot unterbreitet. Gegenstand einer möglichen Beauftragung war die Schaffung von „Fenstern“ im Bereich von zwei entdeckten Unterwasserdenkmalen – Fundplatz 30 und Fundplatz 31, folgend Fpl. 30 und Fpl. 31 genannt. Daraufhin bot das LAKD der UWA eine Beauftragung an. In der dazu vom LAKD vorgelegten „Vereinbarung“ taucht die SHW erstmals als Vertragspartner auf. Laut dem Entwurf der Vereinbarung übernimmt der SHW die Zahlungsverpflichtung. Die UWA soll direkt mit dem SHW abrechnen. Die UWA ging mit dem LAKD und dem SHW im Juli 2017 eine schriftliche Vereinbarung auf Basis des Entwurfs des LAKD ein. Die Denkmale, zwei historisch bedeutende Schiffswracks lagen ca. 70 Meter voneinander entfernt in einem Bereich, der im Sommer 2017 tiefer gebaggert werden sollte, da dies zur Ansteuerung von Schiffen an eine neu geplante Hafenanlage der SHW erforderlich war (2. Bauabschnitt der SHW). In dem Bereich wurde Munition entdeckt. Zur Abklärung bzw. Unterstützung der Munitionsbergungsfirma mussten diese Fenster angelegt werden. Dafür stellte die SHW die laut Vereinbarung festgelegten finanziellen Mittel zur Verfügung. Der vereinbarte Leistungsumfang wurde termingerecht erbracht. Ein Bericht dazu wurde erstellt und durch den Landesarchäologen des LAKD abgenommen. Die vereinbarte Summe wurde mit dem Verursacher abgerechnet und durch diesen bezahlt.

Im Sommer 2017, zu einem Zeitpunkt, da die UWA gegenüber dem SHW wegen Behinderungen bei den laufenden Dokumentations- und Bergungsarbeiten an beiden Fundstellen bereits begründete Zusatzforderungen aufgestellt hatte, die auch durch das LAKD bereits bestätigt waren (dazu später Näheres), erfolgte eine Teilrückforderung durch den SHW bezüglich der bereits in 2016 geleisteten Zahlungen des zu dem Zeitpunkt lange abgeschlossenen Auftrags „Vorarbeiten für Munitionsbergung“. Der SHW beruft sich hierbei auf die Anzahl der im oben bereits genannten, wissenschaftlich orientierten, Abschlussbericht angegebenen Einsatztage. Diese Angabe weicht von der Anzahl der im Angebot angegebenen Einsatztage und auch den tatsächlich geleistete Einsatztagen ab. Die UWA hat zu dem Zeitpunkt umgehend Protokolle nachgereicht, welche belegen, dass tatsächlich sogar mehr Einsatztage geleistet wurden als angeboten und abgerechnet. Ergänzend wurde die Differenz kommentiert. Eine Abweichung der Planung war aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht geboten und war mit dem LAKD abgestimmt. Einem vom SHW behaupteten Recht auf Verrechnung der Rückforderung mit späteren Zahlungsverpflichtungen wurde widersprochen.

„Freilegung, Dokumentation und Umlagerung zweier Schiffswracks“
Im Anschluss an den ersten Auftrag in Wismar „Vorarbeiten für Munitionsbergung“ bat das LAKD die UWA ein Grabungskonzept auszuarbeiten und die Kosten dazu zu kalkulieren. Gegenstand einer möglichen Beauftragung war die Freilegung, Dokumentation und Umlagerung der zwei Denkmale Fpl. 30 und Fpl. 31. Ziel war es also, die beiden Unterwasser-Denkmale zu untersuchen und zu entfernen, damit die Seefläche tiefer gebaggert werden konnte. Es sollte also Baufreiheit geschaffen werden – eine grundsätzliche Aufgabe des Landesamts.

Geplanter Ablauf grob skizziert:

  1. Aufrüsten der Grabungsflächen und einer Landstation gegenüber der Hafen- und Logistikanlagen des SHW im Jachthafen von Wismar-Wendorf (unabhängige und uneingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten)
  2. Anmieten und Einrichten von Unterkünften für einen Zeitraum von 8 bis 10 Monaten für bis zu 12 Mitarbeiter vor Ort,
  3. Sperrung der Seefläche (temporäre Sperrfläche offiziell genehmigt und registriert vom Wasserschifffahrtsamt), Einmessung der Sperrfläche, Ausbringung von Sperr-Tonnen und festen Ankeranlagen innerhalb der Fläche,
  4. Aufbau von Orientierungs- und Messrahmen unter Wasser,
  5. Freilegung der definierten Grabungsflächen in Schichten, dreidimensionale Dokumentation jeder Grabungsfläche unter Wasser,
  6. Bergung von losen Funden menschlichen Ursprungs (Keramik, Knochen, Werk-zeuge, Schiffsladungsreste, etc.),
  7. Bergung der Schiffskörper in einzelnen Elementen (einzelne Hölzer in einer Dimension von bis zu 13 Metern Länge und über 300 kg Gewicht)
  8. Dokumentation der einzelnen Hölzer an Land, dabei Zwischenlagerung in dafür geschaffenen Wasserbecken,
  9. Transport nach Rügen zur Wiedereinlagerung der Hölzer in einem als „Holzdepot“ definierten Bereich unter Wasser vor dem Kap Arkona der Insel Rügen
  10. Einspülung der Hölzer ins Sediment in ca. 13 Meter Tiefe

Das LAKD hat den geplanten Grabungsablauf umfassend mit der UWA besprochen und Details abgestimmt sowie Einfluss auf die Planung und damit auch auf die Kosten genommen. Dem LAKD wurde eine umfassende Planung und Kalkulation zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch des LAKD, vermutlich zur Besprechung mit und Präsentation gegenüber dem SHW, wurde diese später zusammengefasst und vereinfacht. Die Kalkulation geht von einem klar definierten Umfang und Ausmaß der beiden Wracks aus. Erfahrungswerte, was ein Taucherteam pro Tag leisten kann, wurden diskutiert und Werte gemeinsam als Kalkulationswert festgelegt (Volumen Sediment das pro Tag gesaugt werden kann, Fläche die pro Tag unter Wasser dokumentiert werden kann, Anzahl Hölzer die pro Tag an Land dokumentiert und abtransportiert werden können, Anzahl Hölzer die pro Tag in das Holzdepot eingebracht werden können usw.). Es wurde ein Erfahrungswert an Wetter bedingten Ausfalltagen unterstellt. Daraus ergab sich ein Leistungsumfang von rund 8 Monaten Feldarbeit für 2 Taucherteams und anteilig Mitarbeiter für Organisation, Dokumentation an Land, Transport usw. Diese Leistung wurde sodann pauschalisiert, zusammen mit einem Zahlungsplan, angeboten.

Das LAKD hat auf Basis dieses Angebots und dieser Planung mit dem Verursacher verhandelt. Am 11.08.2016 gab es ein erstes Treffen zwischen der UWA, dem SHW und dem LAKD. Die UWA präsentierte die ersten Erkenntnisse zu den Fundplätzen, die in Folge des oben beschriebenen ersten Auftrags zur Vorbereitung der Munitionsbergung erlangt wurden.

Es wurde die zu dem Zeitpunkt vermutete Bedeutung der Funde dargelegt. Man vereinbarte eine Beauftragung. Am 15.08.2016 übersendete das LAKD einen ersten Entwurf einer Vereinbarung dazu. Es wurden Änderungs- oder Ergänzungswünsche der SHW und der UWA eingearbeitet. Die endgültige Vereinbarung (Vertrag) wurde am 31.08.2016 unterzeichnet.

Noch vor Abschluss der Vereinbarung und Zahlungseingang einer vereinbarten Anzahlung begann die UWA mit der konkreten Umsetzung. Es bestand kein Zweifel daran, dass die UWA die einzige Option ist, den geplanten Zeitnahmen (Fertigstellung bis zum 01.08.2017) einzuhalten.

Bereits mit dem ersten geplanten und möglichen Einsatztag auf See wurde die Fläche von der verantwortlichen Munitionsbergungsfirma nicht frei gegeben. Zusätzlich folgende Einsätze von Baggern der Bauauftragnehmer des SHW (ARGE) waren Grund dafür, dass die Feldarbeiten in Form von Tauchereinsätzen am Fpl. 30 effektiv erst rund einen Monat später beginnen konnten.

Folgende Fälle wurden bereits während der Hauptgrabung formuliert und als „unvorhergesehene Behinderung“ angemeldet. Hieraus leiten wir zusätzliche Vergütungs-Ansprüche ab.

Aufgrund eines am 26.10.2016 missglückten Manövers zweier Schlepper der ARGE, sind zusätzliche Arbeiten angefallen: Ausfall am Tag des Manövers. Beseitigung von Schäden an den Grabungsstellen. Erneute Einrichtung der Vermessungsrahmen, Saugeranlage und Hilfsmittel. Überprüfung und Korrektur von Verankerungen und Bojen (Seezeichen). Beseitigung der verursachten Sedimentschicht (durch Schraubenwasser erneut eingetragenes Sediment) auf den Grabungsflächen. Das Ereignis und die Konsequenzen daraus wurden umgehend an die Bauleitung gemeldet und seitens der ARGE wie auch der UWA protokolliert und dokumentiert.

Erst nach mehrfachen mündlichen und schriftlichen Aufforderungen hierzu eine Vereinbarung zu finden, wie es im Vertrag festgelegt ist, kam es zu Besprechungen hierzu mit dem Ergebnis, dass der SHW um eine Kalkulation der zusätzlichen Kosten in Form eines schriftlichen Angebots bat um die Angelegenheit zu prüfen und zu begleichen. Wir erstellten die Kalkulation zu dem Ereignis und teilten diese schriftlich mit. Die Forderung wird vom SHW bis heute, ohne weitere Begründung, abgelehnt.

Am 01.12.2016 begann für uns überraschend eine längere Unterbrechung der Arbeiten am Fpl. 31. Grund waren die nicht vorab angekündigten Arbeiten der ARGE im direkten Bereich der Grabungsfläche. Dies ist ebenfalls durch die Besprechungsprotokolle der wöchentlichen Besprechungen der ARGE sowie die täglich geführten Grabungsprotokollen der UWA belegt. Die ausgefallenen Einsatztage mussten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Weder konnte Personal abgebaut, noch anderweitig eingesetzt werden. Dies kann umfassend und nachvollziehbar begründet werden. Die erforderlichen Ausrüstungen und das Personal waren folge dessen zu vergüten bzw. einsatzbereit vor Ort vorgehalten. Der Versuch der Klärung dieses Falls erfolgte wie oben geschildert. Eine Anforderung hierzu wurde ausgehändigt. Auch diese Forderung wird vom SHW bis heute, ohne weitere Begründung, abgelehnt.

Im Januar 2017 wurde der UWA im Rahmen einer Baubesprechung der ARGE eröffnet, dass es aufgrund von einer weiteren Abweichung in der Bauablaufplanung der Baustelle der Hafenanlage selbst (die Herstellung der Spundwand sollte/musste anders erfolgen als geplant) circa ab dem 20.01.2017 zu weiteren Ausfallzeiten kommen wird. Die Dauer konnte nicht bestimmt werden. Die Arbeitsschiffe der ARGE würden so dicht am Fpl. 31 liegen und arbeiten, dass der Einsatz von Tauchern dort nicht in Frage kommt. Der Ausfall wurde zunächst mit einem Tagessatz kalkuliert. Auch hierfür wurde ein Angebot erbeten und von der UWA übersandt. Tatsächlich wurden 51 Tage Ausfall protokolliert. Der uns als Handlungsbevollmächtigter Leiter der Baustelle und damit Vertreter der SHW benannte Bauingenieur beauftragte die UWA schriftlich (per E-Mail) am 07.02.2017 und im Namen der SHW die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, Kosten zu reduzieren und damit von der ursprünglichen Grabungsplanung abzuweichen. Damit erklärte er auch die Übernahme der dennoch entstehenden Mehrkosten. Die Forderung wird ebenfalls bis heute ohne weitere Begründung abgelehnt.

Die beschriebenen, schon während der Grabung angemeldeten, zusätzlichen Forderungen wurde durch das LAKD geprüft und dem Grunde und weitestgehend auch der Höhe nach als berechtigt und gerechtfertigt bestätigt. Es wurde ein entsprechender Prüfvermerk erstellt und dem SHW sowie der UWA zur Verfügung gestellt.

Hierzu gab es bisher weder eine Zahlung noch die Zusage zum Beispiel einer späteren Zahlung. Die Forderungen sind bisher ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Wir schätzen all diese Verhandlungen und Anforderungen von Angeboten, Protokollen und Beichten als „Spiel auf Zeit“ ein. Anders ist ein derartiges Agieren ohne jegliches Ergebnis erzielen zu wollen, nicht zu erklären.

Soweit wir alleine diese, seinerzeit mit viel „Gutem Willen“ kalkulierten, Nachforderungen summieren, kommen wir auf zusätzliche Vergütungsansprüche von rund 260.000 Euro.

Viele der in Aussicht gestellten oder grundsätzlich möglichen Kompensationen konnten aufgrund der nicht eingehaltenen Absprachen und Terminzusagen seitens der ARGE und insbesondere aufgrund der permanenten Zahlungsverzögerungen und Zahlungsverweigerungen seitens des SHW nicht realisiert werden. Erst die Bemühungen durch den von uns angesprochenen Aufsichtsratsvorsitzenden des SHW sorgten dafür, dass der Manager des SHW vereinbarte Teilzahlungen so leistet, wie der Grabungsfortschritt Bestätigung durch das LAKD fand.

Von 184 möglichen und kalkulierten Einsatztagen konnte die UWA am Fundplatz 30 an 31 Tagen und am Fundplatz 31 an 104 Tagen aufgrund von durch die ARGE zu vertretenden Behinderungen nicht arbeiten.

Höherer Fundumfang:
Aufgrund eines Höheren Fundumfangs am Fpl. 30 und Fpl. 31 werden weitere Mehrforderungen geltend gemacht. Die mit dem LAKD und dem SHW vereinbarte „Pauschalsumme“ basiert auf den allen Vertragspartnern bekannten Annahmen, wie im Angebot Nr. 16.0021 vom 15.08.2016 formuliert: „… Grundlage der Kalkulation sind die zwischenzeitlich untersuchten „Fenster“ und die ansonsten bis heute bekannte Fundplatzsituation, Ausdehnung (jeweils ca. 13 x 27 m Fläche, durchschnittliche Sedimentmächtigkeit 0,5 bis 1,0 m) und Umfang der Denkmale: …“. Bei dem Umfang der Denkmale wurde unterstellt, dass jedes Schiff ungefähr der typischen Rumpfform folgt und es wurde eine Anzahl von 80 Hölzern je Fundplatz also gesamt 160 Hölzern unterstellt. Tatsächlich freigelegt, dokumentiert und Umgelagert wurden 450 Hölzer.

Der hieraus resultierende Nachtrag ist noch zu kalkulieren. Nachforderungen hieraus werden bisher jedoch grundsätzlich abgelehnt.

Ein drittes Wrack wurde unerwartet gefunden – „Fundplatz 32“
Bereits früh machten die Archäologen der UWA die Feststellung, dass unerwartet ein drittes Wrack gefunden haben, dass partiell unter dem Fundplatz 30 im Sediment liegt. Deutliche Unterschiede in Material, Bearbeitungsspuren und Konstruktionsmerkmalen ließen keinen anderen Schluss zu. Diese Erkenntnisse wurden mit dem LAKD geteilt. Das LAKD bestand jedoch zunächst darauf, dass es sich wohl um ein Trümmerfeld oder die fehlende Bordwandseite des Wracks Fpl. 30 handelt ohne dies näher belegen zu können. Die Einschätzung nahm der archäologische Leiter der Behörde vor, ein Archäologe, der die Unterwasserarchäologie nur aus der Theorie kennt.

Erst als weitere Dendroproben analysiert, die Stellungnahme eines ehemaligen Kollegen, der mittlerweile in Schleswig-Holstein arbeitet, vorlag und die Existenz eines dritten Kielschweins (jedes Schiff hatte nur eines) nachgewiesen war, war das LAKD bereit den Fundplatz als drittes und damit neues Wrack anzuerkennen (Fpl. 32). Bis zu dem Zeitpunkt (24.06.2017) bestand der Landesarchäologe darauf, dass unbedingt auch an diesem Fundplatz weiter gegraben und dokumentiert wird. Aufgrund der bis dahin bereits durch die diversen oben geschilderten Behinderungen verlorenen Zeit bestand er auch darauf, dass vom ursprünglichen Grabungsplan der UWA abzuweichen ist und alle Kräfte am Fundplatz zu bündeln sind. Für den Zeitraum bereits parallel eingeplante Arbeiten am Holzdepot mussten eingestellt werden, damit die avisierte Freigabe der Seefläche bis zum 01.08.2017 möglicherweise doch noch gelänge. In dem Zusammenhang entstanden erneut Mehrbelastungen und zusätzlicher Aufwand. Hölzer mussten zusätzlich zwischengelagert werden, mehrfach zusätzlich angefasst, transportiert und gereinigt werden usw. Mit Anerkennung des Fpl. 32 durch das LAKD stellte die UWA die Arbeiten an dem Fundplatz ein. Das LAKD bestätigte die an dem Fundplatz bereits durch die UWA geleistete Arbeit schriftlich mit 30-40%, Stand 15.05.2017. Der Anteil der Freilegung und Dokumentation am Fpl. 32 durch die UWA bis zur tatsächlichen Einstellung der Arbeiten beträgt demnach gesamt rund 70%. Der Fpl. 32 musste nur noch zu rund 1/3 fertig frei gelegt, die letzte Teilfläche dokumentiert und die Hölzer geborgen, an Land gebracht und nach Schwerin abtransportiert werden – das Wrack sollte nicht ins Holzdepot wie heute bekannt ist.

Die Vergütung der auf Anweisung erbrachten Leistungen an Fpl. 32 wurde im Rahmen eines durch die Staatssekretärin der Ministerin für Kultur und Bildung angeregten Gespräches am 30.12.2019 in Schwerin zwischen der UWA, der Fachaufsicht des LAKD und dem Verwaltungschef des LAKD besprochen. Das LAKD bat die UWA um Berechnung der Leistung, damit geklärt werden kann, wer diese Leistungen zahlt. Diese wurde erstellt und nebst umfangreichen Anlagen, Protokolle und Nachweisen übermittelt. Die im Januar und Februar 2020 dazu geführten Korrespondenzen zeigen, soweit überhaupt reagiert wurde, eindeutig auf, dass man sich doch nicht mit dem Thema beziehungsweise der grundsätzlichen Frage auseinander setzten will:

Wer zahlt ein Denkmal, wenn es gegraben werden muss?

Laut Denkmalschutzgesetzt der Verursacher!

Im Ergebnis geht der Verwaltungschef nicht im Ansatz auf die vorgetragenen Argumente und Nachweise ein. Er besteht stur auf die Vorlage eines Vertrags und vertritt die These, man hätte ja einen Vertrag gemacht, wenn man die UWA hätte beauftragen wollen. Dass es bei den Forderungen jedoch um die Vergütung der Leistung geht, die bereits in dem Zeitraum erbracht wurde, bevor der Fundplatz als eigenes Denkmal anerkannt wurde und zu der die UWA durch den Landesarchäologen immer wieder aufgefordert wurde, ignoriert er. Die UWA sollten in der Tat dann auch damit beauftragt werden den Fpl. 32 fertig frei zu legen, zu dokumentieren und zu bergen. Dazu bat das LAKD abermals die UWA um die Planung einer Grabung, um das Erstellen eines Konzeptes und der Kalkulation dazu. Zusätzlich ließ die UWA einen tragfähigen Vertrag aufsetzen, da zu dem Zeitpunkt bereits klar war, dass der bisherige, vom LAKD erstellte Vertrag untragbar gestaltet ist. Nach diversen Abstimmungen und Korrekturen zum Angebot befand das LAKD, das Angebot und die Planung dann als „prüffähig dargelegt“ und wollte diese dem SHW zur Entscheidung vorlegen. Die UWA hat dazu keine weitere Auskunft mehr erhalten, noch wurde diese zu Gesprächen gebeten. Die Archäologen der UWA wurden wir nicht nach bis dahin gesammelten Kenntnissen und Dokumentationen zum Fpl. 32 befragt. Aus fachlicher/wissenschaftlicher Sicht sehr fragwürdig.

Nach dem Kenntnisstand der UWA wurde das Wrack Fpl. 32 dann durch das LAKD selbst geborgen. Das erfolgt wohl Ende 2017. Hierzu wurden Boote/Schiffe angemietet und Mitarbeiter angestellt/beschäftigt. Ob und wie diese Arbeiten abgerechnet wurden ist unbekannt. Bekannt ist jedoch, dass vom LAKD im Jahr 2017 Investitionen getätigt wurden (Anschaffung Schlauchversorgung, 3-D-Scanner u.a.), die analog bereits 2016 durch die UWA vorgeschlagen wurden. Im Jahr 2016 standen dafür angeblich keine Mittel zur Verfügung. Woher solch umfangreiche Mittel in 2017/2018 kommen ist unklar. Wurde die Bergung des Fpl. 32 zwischen dem LAKD und dem SHW abgerechnet und dabei die bereits von der UWA erbrachten Leistungen mit abgerechnet? Wurden daraus Überschüsse erwirtschaftet?

Wieso wurden die Mittel für Neuanschaffungen aufgewendet und nicht für den Ausgleich der Forderungen der mit der Grabung beauftragten UWA? Die Bergung erfolgte laut Pressemeldungen unter der Leitung des zwischenzeitlich beim LAKD neu angestellten Archäologen. Dieser kommt nicht aus dem Kreis der bis dahin für das Land beruflich und ehrenamtlich tätigen Archäologen. Die UWA wurde bei der Bergung des Wracks Fpl. 32 nicht weiter berücksichtigt. Hat man schlicht das strategische Ziel verfolgt, mit dem eigenen Archäologen nun wieder alles selbst anbieten zu wollen? Nimmt man deshalb billigend in Kauf, dass das Unternehmen UWA möglicherweise den Markt verlasen muss?

Vorübergehende Einstellung der Arbeiten 2017
Dank aller denkbaren Anstrengungen inklusive durchgearbeiteten Wochenenden gelang es der UWA, trotz aller oben geschilderten Widrigkeiten, den ursprünglich avisierten Termin zur Freigabe der Seefläche einzuhalten. Am 01.08.2017 waren die Fundplätze 30 und 31 faktisch frei geräumt und konnten gegenüber dem LAKD frei gegeben werden. Daraufhin gab das LAKD wohl auch die Baufreigabe gegenüber dem Verursacher der SHW. Der Fpl. 32 war zu dem Zeitpunkt ungeklärt und nicht frei geräumt. Zur Fertigstellung der Arbeiten wurden wir nicht beauftragt. Ein guter Teil der Fundhölzer von Fpl. 30 und Fpl. 31 wurde vorläufig im Flachwasserbereich am gegenüber liegendem Ufer abgelegt und gesichert. Da die UWA keinerlei Aussagen oder Zusagen zu weiteren Kosten hatte, konnte die Grabung vorläufig nicht weiter fortgesetzt werden. Die UWA hatte die SHW erneut mit deren Behauptung konfrontiert, es sei eine pauschale Bezahlung bis zum 01.08.2017 vereinbart. Folge dessen müsste zu dem Zeitpunkt über die Bezahlung der zusätzlich erforderlichen Arbeiten gesprochen werden. Dazu bestand keine Bereitschaft. Es musste abgerüstet werden. Alle Hölzer waren bis zum 15.08.2017 so versorgt, dass die Wiederaufnahme der Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein würde. Die bis dahin erarbeitetet Dokumentation wurde gesichert. Zu dem Zeitpunkt wurden bereits über einen Zeitraum von 11 Monaten Mitarbeiter, Ausrüstungen, Geräte, Fahrzeuge und Infrastruktur einsatzbereit vorgehalten. Kalkuliert und angeboten waren 8 Monate.

Zur Begleichung der bis dahin aufgelaufenen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und Mitarbeitern musste nun eine geeignete Zwischenfinanzierung gefunden werden, die zudem eine möglicherweise notwendig werdende Rechtsauseinandersetzung tragen kann. Rund 7 Banken haben die Anfrage der UWA abgelehnt. Die regelmäßige Begründung der Ablehnung lautete: „man sehe die Nähe zum Landesamt und den äußerst speziellen Bereich in dem das Unternehmen tätig ist, als Hinderungsgrund einer Finanzierung“. Die Kapitaldienstfähigkeit wie auch die Besicherung wurde stets positiv bewertet. Zunehmend litt jedoch auch die allgemeine Bonität des Unternehmens, da Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht termingerecht eingehalten werden konnten. Zur Besicherung standen belastungsfreies Anlagevermögen und die Bürgschaften der Gesellschafter zur Verfügung. Erst im Herbst 2018 konnte eine Zwischenfinanzierung über das Wirtschaftsministerium erwirkt werden. Das Landesförderinstitut M-V (LFI) gewährte auf Basis einer Einzelentscheidung des Wirtschaftsministeriums M-V der UWA-Logistik GmbH ein verzinsliches Darlehen. Die Gesellschafter verbürgten sich erneut dafür.

Das Darlehen wurde Ende 2019 vorzeitig gekündigt. Diese Entscheidung ist für uns vor dem Hintergrund der Bedeutung der Landesbehörden in dem Fall nicht nachvollziehbar. Aus dem betreffenden Projekt bestehen noch Lieferantenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber freiberuflichen Mitarbeitern und Steuerverbindlichkeiten.

Wiederaufnahme der Feldarbeiten 2018
Sofort mit der Kreditzusage wurde mit der Planung und Umsetzung der restlichen Arbeiten begonnen. Das LAKD wurde eingeladen eine Abstimmung der Restarbeiten mit der UWA vor zu nehmen. Das LAKD sah keinen Gesprächsbedarf. Die Planungen waren auf eine Fertigstellung der restlichen „Feldarbeiten“ bis Ende März 2019 ausgerichtet. Knappe finanziellen Mittel, die daraus resultierende Personalknappheit und ungewöhnliche Wetterlagen machten einen längeren Zeitrahmen erforderlich. Zwischenzeitlich wurden durch das LAKD Hölzer in Wismar im Flachwasser ab geborgen. Zu diesem Eingriff in unseren Auftrag entschied man sich angeblich, da diese dort vor Ort gefährdet waren. Dieser Abtransport wurde nur sehr dürftig dokumentiert. Es sind viele Passmarken und Nummerierungen, die ursprünglich durch die UWA an Hölzern zwecks späterer Zuordnung angebracht wurden, verloren gegangen. Die erneute Zuordnung und Sortierung der Hölzer verursachten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand während der Dokumentation. Diese Dokumentation wurde in einer Halle auf Rügen erarbeitet. Vom Hafen Glowe aus wurde das Holz ins Holzdepot verbracht. Es wurden entsprechend große Wasserbecken gebaut, Gabelstapler, Spezial-Anhänger und andere Transportmittel gemietet, ein Fotostudio und ein EDV-Raum eingerichtet. Alle Hölzer wurden mittels SfM (Structure from Motion) aufgenommen. Als primäres Ergebnis erhält man dreidimensionale Punktwolken, die in weiteren Arbeitsschritten zu einem vollwertigen 3D-Modell ausgebaut werden können. Dieses Dokumentationsverfahren wurde übrigens bereits bei den Unterwasserarbeiten an den Fundplätzen angewendet, was bisher keineswegs üblich ist. Alle Hölzer wurden an Land sachkundig gereinigt, es wurden Details und Gesamtansichten aufgenommen. Jedes Holz wurde untersucht, vermessen und verbal beschrieben. Ein erster Teil wurde bereits bis Ende Juli 2017 an Land in Wismar dokumentiert, der größere Teil jedoch erst 2019 in Teschenhagen.

Die in dem Zusammenhang erneut entstandenen Fremdkosten wurden zu großen Teilen von den Gesellschaftern vorgelegt. Die Gesellschafter haben inklusive Wochenend- und Nachtschichten rund 400 weitere Manntage geleistet (3.000 Mannstunden, rund 18 Mannmonate) – bisher nicht vergütet. Weitere freie Mitarbeiter wurden beschäftigt. Gesamt wurden mindestens weitere 24 Mannmonate geleistet. Im Vertrauen darauf, dass der SHW mit „Abschluss der Feldarbeiten“, so wie es im Vertrag eindeutig vereinbart ist, zumindest die vertraglich vereinbarte Restsumme aus dem Auftragswert in Höhe von rund 96.000,00 EUR netto bezahlt, haben die freien Mitarbeiter einen Teil Ihres Honoraranspruches bis zur Zahlung der Rechnung durch die SHW gestundet. Diese Restsumme ist bis heute nicht beglichen, dazu weiter unten mehr.

Abschluss des Auftrags
Ende Oktober 2019 hat die UWA die Feldarbeiten abgeschlossen und den Abschluss gemeldet. Wir haben auf Wunsch der SHW eine Rechnungskorrektur vorgenommen und die Restsumme in Rechnung gestellt. Zeitgleich haben wir das LAKD gebeten, den „Abschluss der Feldarbeiten“ zu bestätigen. Wir boten dem LAKD an, Stichproben zu nehmen, Tauchgänge vor Ort am Holzdepot vorzunehmen und andere sinnvolle Optionen zur Überprüfung der Arbeiten. Wir reichten, wie abgesprochen, stichprobenweise Dokumentations-Sets einzelner Hölzer ein, sowie eine in sich schlüssige Aufstellung aller Hölzer (Fundliste). Wir reichten alle Protokolle ein. Das LAKD war zunächst nicht in der Lage mit den SfM-Aufnahmen umzugehen und stellte die Behauptung auf, diese seien nicht tauglich. Wir konnten umgehend das Gegenteil beweisen.

Hier stellt sich deutlich die Frage, ob das LAKD über die notwendige Kompetenz und die erforderlichen personellen und/oder finanziellen Ressourcen verfügt, um der Funktion der „baufachlichen Aufsicht“ für solch ein Projekt übernehmen zu können.

Es gab Nachfragen zu den eingereichten Nachweisen. Diese wurden umgehend beantwortet, bzw. Infos und Daten nachgereicht. Das LAKD hat schriftlich ausgeführt, dass man anhand der eingereichten Dokumente nicht in der Lage sei zu bestätigen, dass die Arbeiten vollumfänglich und in zu erwartender Art und Weise erfüllt seien. Das LAKD stellt aber auch nicht die Behauptung auf, die Arbeiten seien nicht abgeschlossen. Es wurde mehrfach bestätigt, dass man uns nicht unterstellt, wir hätten die Arbeiten nicht abgeschlossen. Das veranlasst den SHW die Zahlung zu verweigern. Bis heute liegt uns weder eine Mangelrüge noch eine Aufforderung zur Fertigstellung des Auftrags geschweige denn eine Fristsetzung zur Fertigstellung vor.

Die UWA schuldet nun noch den abschließenden Bericht und die im Detail ausgearbeiteten Dokumentationen der Hölzer und der Fundplätze. Hierzu wird der Zeitraum bis ca. Ende 2020 benötigt, da nach aktueller finanzieller Lage die Nutzung externer Arbeitskräfte ausgeschlossen ist. Auf Basis einer „normalen Kalkulation“ stellt diese Arbeit einen Gegenwert von rund 25.000,00 bis 30.000,00 Euro dar.

Der Vertragspartner und Auftraggeber LAKD verweist im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen stets auf die Zahlungsverpflichtung der SHW. Bereits Anfang 2017 bestätigte das LAKD die bis dahin bereits geltend gemachten Mehraufwendungen – siehe oben. Hieraus geht das LAKD aktuell inhaltlich nicht ein.

Letzte E-Mails der UWA an SHW, LAKD (Verwaltungsleitung und Fachaufsicht) sowie das Büro der Ministerin blieben trotz jeweils unterschiedlicher eindeutig offener berechtigter Fragen von allen Adressaten unbeantwortet. Es kann uns im Ergebnis nur so vorkommen, als wolle man gar keinen Abschluss des Projektes, keine verwertbare Dokumentation und sich so aber auch davor schützen, dass diese Angelegenheit in seiner Gesamtheit durchleuchtet und rechtlich bewertet wird. Der SHW hofft möglicherweise um eigentlich entstandene Kosten herum zu kommen. Die Kalkulation der SHW-Baustelle ist ohnehin verfehlt – möglicherweise möchte sich der Manager hier weiteren Fragen entziehen.

Jüngste Klärungsversuche
Eine Anfrage der UWA im Ministerium für Kultur und Bildung im November/Dezember 2019 veranlasste die Staatssekretärin, die Fachaufsicht des LAKD einen „geeigneten runden Tisch“ einzuladen und Lösungsansätze zu suchen. Am 30.12.2019 konnte ein Termin gefunden werden. Eingeladen und anwesend: Fachaufsicht LAKD, Verwaltungsleiter LAKD, er kam um 11:00 Uhr statt ab 9:00 Uhr, aus unserer Sicht ohne nachvollziehbare Begründung deutlich verspätet, sowie zwei der drei Gesellschafter der UWA. Die UWA hat das Treffen protokolliert und abschließend zwei Lösungsansätze vorgelesen. Es bestand Einigkeit über das schriftlich formulierte, weitere Vorgehen.

Die folgende Abstimmung per E-Mail, zunächst mit dem Mitarbeiter der Fachaufsicht, gibt wieder, dass auch er es so, wie von der UWA dann folgend vorbereitet, verstanden hatte. Die daraufhin mit dem Verwaltungsleiter des LAKD geführte, eigentliche Korrespondenz und dessen Vorgehen dazu, entspricht jedoch nicht den beiden abgestimmten Vorschlägen:

1.) Das LAKD bestätigt gegenüber dem SHW den „Abschluss der Feldarbeiten“.

2.) Das LAKD klärt die Bezahlung der durch die UWA bereits erbrachten Leistungen an Fpl. 32.

Anderweitige nennenswerte Aufträge gab es im Übrigen seit 2017 nicht, da unser Unternehmen ausschließlich für die Unterwasserarchäologie des Landes M-V ausgerichtet ist und die Landesbehörde offensichtlich beschlossen hat, uns nicht weiter zu beauftragen. Dies ist bis zum heutigen Tage so.

Eine Klage war durch eine Rechtsanwältin in Wismar vorbereitet. Diese war jedoch unvollständig und unterstellte insbesondere, dass es sich hierbei um eine Dienstleistungsvertrag handele. Da es aber sehr sicher ein Werkvertrag ist und vermutlich auch das Baurecht unterstellt wird, wäre diese Klage ohne Erfolg geblieben.

Ein daraufhin beauftragter Rechtsanwalt für Baurecht in Schwerin hat das Mandat übernommen, konnte aber aufgrund permanenter Arbeitsüberlastung nicht ausreichend an der Klage arbeiten und legte nach einigen Monaten das Mandat nieder.

Eine Anwaltskanzlei in Hamburg, dort ein Fachanwalt für Baurecht, ist beauftragt uns rechtlich zu beraten und ggf. später auch eine Klage zu formulieren, falls unsere Nachträge keine Anerkennung finden. Dir gesetzlich vorgesehene Abfolge erfordert jedoch erst die komplette Fertigstellung und Abnahme des Auftrags durch die Auftraggeber. Dies wird jedoch, aus oben genannten Gründen, voraussichtlich noch mindestens bis Ende 2020 dauern. Dann werden wir die Nachträge formulieren. Zum jetzigen Zeitpunkt schätzen wir die Gesamtsumme aller Nachträge auf 450.000 bis 700.000 EUR. Werden diese Nachträge nicht anerkannt und beglichen, so steht uns der Klageweg offen. Prozesskostenrisiko, je nach Klagesumme und anderer Faktoren zwischen 30.000 und 90.000 EUR. Dauer der Klage am Gericht Schwerin (Wirtschaftskammer): nach ca. zwei Jahren kann mit einem ersten Gütetermin gerechnet werden. Ein Urteil in erster Instanz ist frühestens nach 4 bis 5 Jahren zu erwarten.

Zusammenfassung
Aufgrund einer unglücklich und unvollständig vom LAKD verfassten Vertrags sowie der Unfähigkeit oder Verweigerung die geleisteten Arbeiten als „baufachliche Aufsicht“ zu bestätigen, verweigert der Auftraggeber SHW Zahlungen die nach geschildertem Sachverhalt und bei „gesundem Menschenverstand“ also moralisch und nach unserer Einschätzung auch aus juristischer Sicht längst fällig sind. Dabei sind die Landesregierung und die betreffenden Behörden nicht bereit, die vorliegenden Fehler und Versäumnisse zu beheben oder zumindest dazu beizutragen, die für das Unternehmen UWA dramatische Situation abzumildern.

Die Situation und das Verhalten aller Beteiligten lassen zusammengefasst nur einen einzigen Schluss zu:

1.) Man hofft auf die baldige Insolvenz des Unternehmens UWA-Logistik GmbH und dass damit die Gefahr eines offenen Rechtsstreites, der die gesamte Situation auf den Prüfstand stellen würde, vermieden wird. Der SHW und das Land hoffen so möglicherweise auch, dass weitere Zahlungen nicht erforderlich werden.

2.) Im Ergebnis würde es dann auch kein qualifiziertes Unternehmen im Bereich der Unterwasserarchäologie, zumindest in Mecklenburg-Vorpommern, mehr geben. Das würde das LAKD in die Lage versetzen, neue und weit umfangreichere Forderungen an die Politik zu stellen. Weitere Anschaffungen und Einstellungen von Personal werden erforderlich. Das zahlt am Ende der Steuerzahler.

Wir, die UWA-Logistik und alle Mitarbeiter fragen sich:
Wieso hat die Behörde die Seefläche frei gegeben und Baufreiheit erklärt, obwohl sie selbst offiziell niedergelegt hat, dass der SHW dem Auftragnehmer UWA zusätzliche Kosten schuldet, was der SHW bisher verweigert?

Wie kann das LAKD, das Land Mecklenburg-Vorpommern, Grabungsleistungen verlangen (Fpl. 32), für deren Bezahlung dann niemand zuständig sein soll? Insbesondere, da es hier um einen ganz bedeutenden Fund geht, wie das LAKD selbst bereits in der Presse verkündet hat?

Wie ist es zu rechtfertigen, dass das LAKD die Bergung des 3. Wracks (Fpl. 32) selbst realisiert ohne dieses dem Auftragnehmer UWA anzubieten oder die gesetzlich vorgeschriebene Ausschreibung zu veranlassen?

Wer hat diese Arbeiten bezahlt? Wie wurden die in dem Zusammenhang stehenden Neuanschaffungen (Schlauchversorgung, 3-D-Scanner u.a.) bezahlt und waren diese Zahlungen/Ausgaben gerechtfertigt?

Hat der Verursacher SHW die Arbeitszeit der beim LAKD fest angestellten Mitarbeiter, die an der Bergung des Fpl. 32 beteiligt waren, bezahlt oder wurden diese vom Steuerzahler bezahlt?

Wie kann es sein, dass der angestellte Manager eines Unternehmens, dass zu 100% der Öffentlichkeit gehört und das mindestens 75% der betreffenden Kosten als Fördermittel zur Verfügung gestellt bekommt, Zahlungen in der Art verweigert – Begründungen liegen, wenn überhaupt nachvollziehbar dargelegt, alleine im Bereich der Interpretationen durch den Manager, die wir und Dritte nicht teilen?

Kann es akzeptiert werden, dass ein Manager sich selbst in Widersprüche verwickelt (erst: „…der Auftragnehmer ist pauschal bis zum 01.08.2017 bezahlt, … die Kosten danach würden dann schon beglichen werden, …“, dann: „… Kosten über die Pauschale hinaus seien nicht gerechtfertigt …“ ohne, dass der Aufsichtsrat (u.a. Bürgermeister bzw. 1. Senator der Stadt Wismar) eingreift?

Alle Fragen nach den Eckdaten bzw. der Grundlage einer angeblichen Pauschalisierung sind bis heute weder vom LAKD noch vom SHW beantwortet. Belegt ist, dass weit mehr Leistung erbracht wurde, als ursprünglich kalkulieret, vereinbart und beauftragt. Die gesamte Leistung kann also nicht mit einer Pauschale, wenn es denn eine solche gibt, abgegolten sein. Wieso besteht der Aufsichtsrat und die Fachaufsicht des LAKD bzw. das hier verantwortliche Ministerium nicht auf Klärung, wie vertraglich eindeutig vereinbart?

Allen Beteiligten und deren Aufsichtsgremien ist bekannt, dass es erhebliche Mängel und Fehler in der Planung und im Ablauf der betreffenden Baustelle gab und deshalb umfangreich variiert werden musste, was vermutlich einen großen Teil der im Bereich der archäologischen Grabung erlittenen Behinderungen zu Folge hatte. Hier beziehen wir uns auf Informationsquellen seitens des Hauptauftragnehmers innerhalb der ARGE, der Fa. Züblin. Wieso will man nicht zu den draus resultierenden Mehrkosten stehen?

Fördermittel sind gewissenhaft und Vertragsgemäß einzusetzen. Fördermittel dürfen nicht verwendet werden um „Pokerspiele“ zu veranstalten, um Auftragnehmer „an der langen Hand verhungern zu lassen“ oder Ähnlichem. Wieso greift hier nicht das Wirtschaftsministerium ein?

Wie stellt sich das Ministerium für Kultur und Denkmalpflege die zukünftige Erfüllung des Denkmalschutzes unter Wasser vor – insbesondere im Falle von Baumaßnahmen auf See?

Wird man weiterhin mit scheinselbstständigen oder befristet angestellten Mitarbeitern arbeiten? Erfahrungen in Süd- und Westdeutschland haben bereits gezeigt, dass dies nicht funktioniert. Wird man weiterhin Mitarbeiter aus anderen EU-Ländern einstellen wollen? Die im Land M-V und SH organisierten und untereinander gut vernetzen Unterwasserarchäologen haben bisher schon kaum die Möglichkeit, ein geregeltes Einkommen zu realisieren (es sei denn man ergattert einen der wenigen Festanstellungen in dem Bereich) – sieht man nicht die Gefahr, zukünftig nicht mehr genug qualifizierte und miteinander eingespielte Mitarbeiter zu finden? Insbesondere, wenn der Umgang mit den Akteuren der Unterwasserarchäologie im Land, wie man ihn jüngst an den Tag legt, Schule macht. Der Landesarchäologe und der Unterwasserarchäologe des LAKD sind aktuell stark bemüht, die bisher geschaffenen Ressourcen und Strukturen zu zerschlagen. Die Folge: Hohe Aufwendungen an Steuergeldern für Neuanschaffungen, Einstellungen und erneute Aufbauarbeit. Alles eine Entwicklung auf Kosen zukünftiger Landeshaushalte und zum Nachteil der Qualität der Denkmalpflege und dem Erhalt von Kulturgütern!

Für Rückfragen und zum Dialog stehen die Gesellschafter des Unternehmens UWA-Logistik GmbH sowie der archäologische Grabungsleiter gerne bereit.

Münzenberg/Putgarten im März 2020

UWA-Logistik GmbH

Über das Unternehmen UWA-Logistik GmbH
Das Unternehmen UWA-Logistik GmbH wurde 2009, u.a. motiviert durch den damaligen Minister für Kultur und Bildung, Henry Tesch, gegründet. Zeitgleich wurden zwei bestehende Boote der Unterwasserarchäologie in Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Den Mittelpunkt stellt das 2009 angeschaffte und nach umfangreichem Umbau seit Mai 2012 in Dienst befindliche Tauchereinsatz- und Forschungsschiff, FS „GOOR II“ dar. Das 16-Meter-Stahlschiff verfügt über ein optimiertes Deckslayout, erweiterte Ausrüstung und Ausstattung. So ist es für Taucherarbeiten und Messfahrten sowohl im Flachwasser (Boddengewässer, Hafenanlagen, Landnähe) als auch für die offene See geeignet. Das Einsatzgebiet ist die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Ein Teil der Flotte ist trailerbar. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sicherte sich die Schiffskapazitäten 2012 bis 2018 durch einen „Bereitstellungsvertrag“.

Mit den Fahrzeugen und Ausrüstungen schließt das Unternehmen die Lücke zwischen Behörden- und Institutionseigenen Booten, in der Regel Schlauchboote bis maximal 8 Meter Länge, und den deutschen Forschungsschiffen. Die verfügbaren Arbeits- und Forschungsschiffe der Ostsee haben meistens einen wesentlich größeren Tiefgang und eine höhere Besatzungspflicht, so dass ein Einsatz für die meisten Projekte der Meeresforschung oder übliche Seevermessungen und Ähnlichem nicht sinnvoll oder zu kostenintensiv ist.

Seit 2015 hat das Unternehmen auch Aufträge als Grabungsunternehmen realisiert. Das bedeutet das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern (LAKD), hat unser Unternehmen beauftragt, entsprechende Maßnahmen zu planen, zu kalkulieren und in der Folge auch bis zur abschließenden Dokumentation durchzuführen. Alle Mitarbeiter, Hilfsgeräte, Ausrüstungen, Fahrzeuge, Betriebsstoffe und sonstigen Arbeitsmittel wurden durch das Unternehmen beschafft, vorfinanziert und mit dem LAKD abgerechnet. Die Kosten für die jeweiligen Projekte hat das LAKD dann in der Regel mit dem Verursacher abgerechnet. Grundlage dafür ist das DSchG MV. Alle diese Projekte waren erfolgreich und konnten innerhalb der vereinbarten Zeit- und Kostenrahmen realisiert werden. Das LAKD hat nach unserem Kenntnisstand bisher auf Ausschreibungen verzichten können, da dem Amt kein weiteres Unternehmen bekannt ist, dass die betreffenden Aufträge innerhalb der jeweils erforderlichen Reaktions- und Realisationszeit hätte übernehmen können und bereits unter Beweis gestellt hat, dabei den fachlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Das Unternehmen war von Beginn an so aufgestellt, dass in Zeiten, da keine archäologischen Projekte im Bereich der Wasserflächen der Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestehen, das Unternehmen also auch keine Aufträge zu erwarten hat (das können auch mal zwei oder drei aufeinanderfolgende Jahre sein), möglichst geringe laufende Kosten zu tragen sind. So erfolgt die formale Verwaltung durch einen der Gesellschafter von Hessen aus. Hier können laufende Kosten kompensiert werden. Die Position des Geschäftsführers wird als Freiberufler im Nebenerwerb erfüllt. Ein Gesellschafter überwacht und pflegt die Boote, das Schiff und die sonstige Ausrüstung, die sich in der Regel auf Rügen befinden. Er lebt auf Rügen. Im Rahmen von Projekten werden die drei Gesellschafter auch als Mitarbeiter (Taucher, Einsatzleiter, Bootsführer, Grabungstechniker, Projektmanager) tätig und dann auch entsprechend vergütet. Außerhalb dieser Zeiten bemühen sich die drei Gesellschafter um anderweitige Anstellungen oder Tätigkeiten als Einzelunternehmer. Die Gesellschafter sind seit Jahren offiziell als ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger beim LAKD gelistet. In den Jahren vor Gründung der UWA-Logistik GmbH war ein Gesellschafter einige male als Forschungstaucher beim LAKD angestellt. Ein Gesellschafter war in den Jahren seit der Wende und bis ca. 2015 immer wieder beim LAKD mit befristeten Arbeitsverträgen (mindestens 17, teilweise direkt aufeinander folgende Verträge) angestellt. Über den seit den 90er Jahren bestehenden Verein für Unterwasserarchäologie Vorpommern e.V. sind alle drei Teilhaber eng mit der Bodendenkmalpflege des Landes verbunden.